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KFZ Ankauf Bergkamen

KFZ Ankauf Bergkamen – KFZ Händler in Bergkamen – KFZ Verkauf Bergkamen

Sie haben vielleicht ein KFZ zu verkaufen und suchen jetzt dafür ein geeigneten KFZ Händler in Bergkamen, der Ihren gebrauchten zu einem guten Restwertpreis kauft?

Springt Ihr KFZ nicht mehr an? Vielleicht Elektroprobleme? Oder, da der Winter in Bergkamen sehr frostig war und Ihr KFZ dadurch ein Frostschaden bzw. Standschaden erlitten hat? Egal welche Mängel Ihr KFZ auch hat, wir kaufen in Bergkamen täglich Fahrzeuge aller Art, egal ob es sich um ein Transporter oder Kleinbus handelt. Egal welche Ausstattung, Farbe, Baujahr, Mängel oder Schäden Ihr KFZ hat.

Die Qualität unserer eigenen Arbeit und die Zufriedenheit unserer Kunden sind uns besonders wichtig. Möchten Sie uns Ihr Fahrzeug telefonisch anbieten?

Kontakt: 0163-9331262 – Montag bis Sonntag 24 Stunden erreichbar !

Auch per eMail info@kfz-ankauf-kfz-verkauf.de

Bitte füllen Sie das nachfolgende Ankaufsformular aus. Die Anfrage ist kostenlos und unverbindlich. Sollte Ihr Fahrzeug und Ihre Preisvorstellung für uns von Interesse sein, werden wir Ihre Anfrage umgehend beantworten.

KFZ Ankauf Bergkamen – Ankauf Unfallwagen – Ankauf Gebrauchtwagen – Ankauf Transporter – Ankauf LKW – Ankauf Geländewagen

Unverbindlich anbieten.

KFZ Ankauf Bergkamen Tips für den Verkauf

Der Kunde ist immer König und gerade beim KFZ Verkauf sollte diese eine goldene Regel sein. Nimmt sich der KFZ Ankauf Händler Zeit für Sie, um Sie gut zu beraten?  Schließlich müssen Sie ihm vertrauen und setzen voraus, dass er Ahnung von seinem Fach hat. Ist er nicht bereit, sich Zeit für seine Kunden zu nehmen, kann ihm der Ankauf Ihres KFZ´s nicht allzu wichtig sein.

Der Vertrag beim KFZ Ankauf Bergkamen

Auch am Vertrag lassen sich schwarze Schafe beim KFZ Verkauf erkennen. Damit Sie rechtlich auf der sicheren Seite sind, sollten Sie sich diesen genau durchlesen. Vergewissern Sie sich, dass der Autohändler im Vertrag steht und nicht im Kundenauftrag handelt. Tritt er nur als Vermittler auf, haben Sie keine gesetzliche Gewährleistung. Das ist zwar legitim, aber: Ist dies der Fall, muss der Ankäufer Sie auf jeden Fall darüber informieren und Sie nicht im Unklaren lassen.

Deshalb Prüfen Sie im Vertrag auch, ob Klauseln im Sinne von „gekauft wie gesehen“ verankert sind oder das Fahrzeug unter Ausschluss der Gewährleistung verkauft werden soll. Das Auto sollte auch nicht als Bastler- oder Schrottauto gekennzeichnet sein, außer Sie verkaufen ein Auto mit Motorschaden oder Unfallwagen.

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